der Erblasser

der Erblasser
- {devisor} người làm di chúc - {testator} người làm chúc thư, người để di chúc lại

Deutsch-Vietnamesisch Wörterbuch. 2015.

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  • Erblasser — der Erblasser, (Aufbaustufe) jmd., der ein Erbe hinterlässt Beispiel: Das war der letzte Wille des Erblassers …   Extremes Deutsch

  • Erblasser — Der Erbfall tritt mit dem Tod einer natürlichen Person, dem Erblasser, ein. Zu diesem Zeitpunkt geht nach deutschem Recht ihr Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über, § 1922 Abs. 1 BGB. Maßgeblich für… …   Deutsch Wikipedia

  • Erblasser — Erblasser, Bezeichnung eines Verstorbenen als bisherigen Subjekts des durch seinen Tod auf andre übergehenden Vermögens. Der E., der letztwillig über seinen Nach laß verfügt hat, wird Testator genannt (s. Testament) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Erblasser — Sm der nach seinem Tod ein Erbe hinterläßt erw. fach. (16. Jh.) Stammwort. Zusammenbildung aus mhd. daz erbe lān das Erbe hinterlassen als Verdeutschung von l. testātor; zunächst nur von demjenigen, der ohne Testament ein Erbe hinterläßt, danach… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Der Wachsblumenstrauß (Film) — Filmdaten Deutscher Titel: Der Wachsblumenstrauß Originaltitel: Murder at the Gallop Produktionsland: England Erscheinungsjahr: 1963 Länge: ca. 78 Minuten Originalsprache: Englisch …   Deutsch Wikipedia

  • Der Wachsblumenstrauß (1963) — Filmdaten Deutscher Titel Der Wachsblumenstrauß Originaltitel Murder at the Gallop …   Deutsch Wikipedia

  • Erbkauf, der — Der Êrbkauf, des es, plur. die käufe. 1) Nur noch in einigen Gegenden, diejenige Art des Abzuges anzudeuten, vermittelst deren der fremde Erbe, oder an dessen Statt der Erblasser, die Erbschaft, die sonst dem Fiscus verfallen war, von dem… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Erblasser — Ẹrb|las|ser 〈m. 3〉 jmd., der ein Erbe hinterlässt * * * Ẹrb|las|ser, der; s, (Rechtsspr.): jmd., der bei seinem Tod eine Erbschaft hinterlässt. * * * Erb|lasser,   Erbrecht.   * * * Ẹrb|las|ser, der; s, (Rechtsspr.): jmd., der bei seinem Tod… …   Universal-Lexikon

  • Erblasser — Ẹrb·las·ser der; s, ; Jur; die Person, deren Eigentum andere erben || hierzu Ẹrb·las·se·rin die; , nen …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Erblasser — Ẹrb|las|ser (der eine Erbschaft Hinterlassende) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Erbschaftssteuer in der Schweiz — Eine Erbschaftssteuer wird in der Schweiz in allen Kantonen – ausser dem Kanton Schwyz – erhoben. Mit Ausnahme des Kantons Luzern wird zusätzlich auch eine weitgehend gleichlaufende Schenkungsteuer erhoben. Die kantonalen Regelungen für …   Deutsch Wikipedia

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